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Rechtsprechung
   BFH, 13.01.1993 - II R 112/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7516
BFH, 13.01.1993 - II R 112/90 (https://dejure.org/1993,7516)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1993 - II R 112/90 (https://dejure.org/1993,7516)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - II R 112/90 (https://dejure.org/1993,7516)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 121
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.08.1989 - II R 136/86

    Anforderungen an Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes

    Auszug aus BFH, 13.01.1993 - II R 112/90
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. August 1989 II R 136/86 (BFH/NV 1990, 593) seien die Voraussetzungen der Befreiungsvorschrift jedenfalls nicht schon dann erfüllt, wenn ein geschütztes oder schützenswertes Baudenkmal lediglich erworben werde.

    An dieser Rechtsauffassung, die dem Senatsurteil vom 2. August 1989 II R 136/86 (BFH/NV 1990, 593) zugrunde liegt, hält der Senat fest.

    Das FG geht zwar zunächst von der Rechtsauffassung des erkennenden Senats in dem Urteil in BFH/NV 1990, 593 aus, zu Unrecht sieht es jedoch die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bereits dann als erfüllt an, wenn der Erwerber eines noch nicht in die Denkmalliste eingetragenen Grundstücks beim Erwerb die Absicht zur Eintragung hatte und das Eintragungsverfahren mit Erfolg betreibt.

  • BFH, 10.10.1984 - II R 28/84

    Wohngebäude - Zweifamilienhaus - Zwei Wohnungen und gewerblich genutzte Einheit -

    Auszug aus BFH, 13.01.1993 - II R 112/90
    Zwischen Erwerb und Widmungsabsicht muß ein zeitlicher und ursächlicher Zusammenhang bestehen (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1984 II R 28/84, BFHE 142, 173, BStBl II 1985, 101).
  • BFH, 11.08.1993 - II R 95/91

    Grunderwerbsteuerfreier Erwerb eines denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses

    Diese Rechtsauffassung, die dem Senatsurteil in BFH/NV 1990, 593 zugrunde liegt, hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 13. Januar 1993 II R 83/89 und II R 112/90 (BFH/NV 1994, 121 und 122) beibehalten.

    Aus der Streichung der im Regierungsentwurf ursprünglich vorgesehenen Steuerbefreiung auch für den Erwerb eines Grundstücks, um es durch Eintragung in ein amtliches Denkmalverzeichnis unter Schutz zu stellen durch den Gesetzgeber, kann entgegen der Auffassung des FG nicht geschlossen werden, daß der Gesetzgeber gleichwohl diesen Tatbestand - dessen Verwirklichung erst durch das später in Kraft getretene DSchG ermöglicht wurde - in seinen Willen mitaufgenommen habe (Senatsentscheidung vom 13. Januar 1993 II R 112/90, NV).

  • BFH, 11.08.1993 - II R 91/91

    Voraussetzungen für eine Grunderwerbsteuerbefreiung bei Renovierungsarbeiten

    Diese Rechtsauffassung, die dem Senatsurteil in BFH/NV 1990, 593 zugrunde liegt, hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 13. Januar 1993 II R 83/89 und II R 112/90 (BFH/NV 1994, 121 und 122) beibehalten.

    Aus der Streichung der im Regierungsentwurf ursprünglich vorgesehenen Steuerbefreiung auch für den Erwerb eines Grundstücks, um es durch Eintragung in ein amtliches Denkmalverzeichnis unter Schutz zu stellen durch den Gesetzgeber, kann entgegen der Auffassung des FG nicht geschlossen werden, daß der Gesetzgeber gleichwohl diesen Tatbestand - dessen Verwirklichung erst durch das später in Kraft getretene DSchG ermöglicht wurde - in seinen Willen mitaufgenommen habe (Senatsentscheidung vom 13. Januar 1993 II R 112/90, BFH/NV 1994, 122).

  • BFH, 14.09.1995 - VII S 12/95

    Auslegung eines Antrags auf beiordnung eines Notanwalts oder auf Bewilligung von

    Um die Wiedereinsetzung erreichen zu können, hätte der Antragsteller zumindest die Erklärung über seine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse innerhalb der Beschwerdefrist von einem Monat nach der am 24. Mai 1995 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Urteils (§ 115 Abs. 3 Satz 2 FGO), also mit Ablauf des 26. Juni 1995 (§ 222 Abs. 2 ZPO) vorlegen müssen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631; vom 26. Februar 1985 VII S 1/85, BFH/NV 1986, 354; vom 26. Mai 1993 II S 8/93, BFH/NV 1994, 121).
  • BFH, 26.10.1994 - II R 94/92

    Grunderwerbsteuerbefreiung nach Eintragung eines erworbenen Gebäudes in die

    Aus der Streichung der im Regierungsentwurf ursprünglich vorgesehenen Steuerbefreiung auch für den Erwerb eines Grundstücks, "um es durch Eintragung in ein amtliches Denkmalverzeichnis unter Schutz zu stellen" durch den Gesetzgeber kann nicht geschlossen werden, daß der Gesetzgeber gleichwohl diesen Tatbestand -- dessen Verwirklichung erst durch das später in Kraft getretene Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen vom 11. März 1980 ermöglicht wurde -- in seinen Willen mitaufgenommen habe (Senatsentscheidungen vom 13. Januar 1993 II R 112/90, BFH/NV 1994, 122, und in BFH/NV 1994, 659).
  • BFH, 12.02.1998 - II R 111/97
    Hierzu gehört u.a., daß er innerhalb der Rechtsmittelfrist (§ 129 Abs. 1 FGO ) beim BFH die Gewährung von PKH für die Einlegung und Durchführung des beabsichtigten Beschwerdeverfahrens beantragt (BFH-Entscheidungen in BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62; vom 26. Mai 1993 II S 8/93, BFH/NV 1994, 121).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.01.1993 - II R 83/89   

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https://dejure.org/1993,13095
BFH, 13.01.1993 - II R 83/89 (https://dejure.org/1993,13095)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1993 - II R 83/89 (https://dejure.org/1993,13095)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1993 - II R 83/89 (https://dejure.org/1993,13095)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Befreiung von der Grunderwerbssteuer beim Erwerb eines Grundstücks zwecks Widmung der Denkmalpflege mit Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 121
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.08.1989 - II R 136/86

    Anforderungen an Anwendung des Grunderwerbsteuergesetzes

    Auszug aus BFH, 13.01.1993 - II R 83/89
    An dieser Rechtsauffassung, die dem Senatsurteil vom 2. August 1989 II R 136/86 (BFH/NV 1990, 593) zugrunde liegt, hält der Senat fest.
  • BFH, 10.10.1984 - II R 28/84

    Wohngebäude - Zweifamilienhaus - Zwei Wohnungen und gewerblich genutzte Einheit -

    Auszug aus BFH, 13.01.1993 - II R 83/89
    Zwischen Erwerb und Widmungsabsicht muß ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang bestehen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Oktober 1984 II R 28/84, BFHE 142, 173, BStBl II 1985, 101).
  • FG Köln, 17.09.1986 - XI K 44/86
    Auszug aus BFH, 13.01.1993 - II R 83/89
    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 17. September 1986 XI K 44/86 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1987, 135) stattgegeben und den Steuerbescheid vom 4. Januar 1988 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. Juli 1988 aufgehoben.
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Rechtsprechung
   BFH, 26.05.1993 - II S 8/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,26763
BFH, 26.05.1993 - II S 8/93 (https://dejure.org/1993,26763)
BFH, Entscheidung vom 26.05.1993 - II S 8/93 (https://dejure.org/1993,26763)
BFH, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - II S 8/93 (https://dejure.org/1993,26763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 26.05.1993 - II S 14/93
    Auszug aus BFH, 26.05.1993 - II S 8/93
    Anmerkung: Im wesentlichen deckungsgleich Beschluß vom 26.5.1993 II S 14/93.
  • BFH, 14.09.1995 - VII S 12/95

    Auslegung eines Antrags auf beiordnung eines Notanwalts oder auf Bewilligung von

    Um die Wiedereinsetzung erreichen zu können, hätte der Antragsteller zumindest die Erklärung über seine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse innerhalb der Beschwerdefrist von einem Monat nach der am 24. Mai 1995 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Urteils (§ 115 Abs. 3 Satz 2 FGO), also mit Ablauf des 26. Juni 1995 (§ 222 Abs. 2 ZPO) vorlegen müssen (vgl. BFH, Beschlüsse vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631; vom 26. Februar 1985 VII S 1/85, BFH/NV 1986, 354; vom 26. Mai 1993 II S 8/93, BFH/NV 1994, 121).
  • BFH, 12.02.1998 - II R 111/97
    Hierzu gehört u.a., daß er innerhalb der Rechtsmittelfrist (§ 129 Abs. 1 FGO ) beim BFH die Gewährung von PKH für die Einlegung und Durchführung des beabsichtigten Beschwerdeverfahrens beantragt (BFH-Entscheidungen in BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62; vom 26. Mai 1993 II S 8/93, BFH/NV 1994, 121).
  • BFH, 26.05.1993 - II S 14/93
    Parallelentscheidung: BFH, 26.5.1993, II S 8/93, NV.
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